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 Umtausch abgelaufener Havelblüten Nach einer Laufzeit von einem Jahr sind alle Markenfelder vollständig bestückt, und der Schein wird durch den Verein gegen einen neuen Schein umgetauscht. Dieser ist dann schon für das nächste Quartal freigemacht, wobei nur die Kosten der Quartalsmarke für diesen Umtausch berechnet werden. Den Beginn der Laufzeit kennzeichnet das Vereinssiegel auf der ersten Marke. Der Schein kann bereits ab einem Monat vor seinem Ablaufdatum erneuert werden und noch während des fünften Quartals nach seiner Herausgabe.  Markenfelder alter Schein - neuer Schein Sollten sich einmal Scheine anfinden, die schon länger als 1 Jahr umlaufen, dann werden diese Scheine nicht weiter mit Marken beklebt, sondern möglichst umgehend bei einem der Service-Partner in neue getauscht. Beim Umtausch wird für jedes angefangene Quartal der fehlende Markenwert vom Nennwert des Scheines abgezogen. Die Umlaufsicherungsgebühr der Scheine beträgt also immer 2% pro Quartal.
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