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Umlaufgebühr

Was ist das?

Um einen kontinuierlichen Gebrauch der Havelblüten zu gewährleisten, muss deren Rückseite ein mal pro Quartal mit einer Wertmarke bestückt werden. Die Marke kostet genau 2% des Nennwertes. Nur mit dieser aktuellen Quartalsmarke sind die Havelblüten dann auch voll gültig. Fehlende Marken reduzieren den Scheinwert um 2%. Um Kosten und Aufwand zu sparen, wird Jeder bemüht sein die Havelblüten regelmäßig zum Einkauf zu verwenden. Das sichert die wirtschaftliche Aktivität in der Region und damit letzten Endes unsere Arbeitsplätze.

 

Umsetzung

Jeder der Gutscheine besitzt vier Felder auf der Rückseite, die jeweils mit Wertmarken beklebt werden müssen, um den Schein für ein weiteres Quartal frei zu machen. Die aufzuklebenden Marken haben einen Wert von 2% des Nennwertes des Scheines.

Folgende Marken gehören also auf die entsprechenden Scheine:


  • zwanzig Havelblüten - 40 Cent Marke
  • zehn Havelblüten - 20 Cent Marke
  • fünf Havelblüten - 10 Cent Marke
  • zwei Havelblüten - 4 Cent Marke
  • eine Havelblüte - 2 Cent Marke

 

Die erste Marke, die “Ausgabemarke“, bringt immer der Verein auf, wobei diese durch den Verein gesondert gekennzeichnet wird. Die Quartalsfelder auf den Scheinen sind bereits mit den Aufschriften 1. Quartal, 2. Quartal, 3. Quartal und 4. Quartal festgelegt. Die Marken sind mit den aktuellen Jahreszahlen versehen. Es ergibt sich also zwangsläufig der entsprechende Ort für das Aufbringen der jeweils nächsten Marke. Es sind grundsätzlich nur Gutscheine mit vollständiger Markenbestückung bis zum aktuellen Quartal als Zahlungsmittel zu verwenden. Durch die begrenzte Anzahl der Markenfelder ergibt sich eine reguläre Laufzeit von einem Jahr je Gutschein.

 

Beispiel:
Ein Schein wird im dritten Quartal 2006 ausgegeben. Bei seiner Ausgabe wurde bereits eine Marke für das Jahr 2006 auf das dritte Markenfeld geklebt und als "Ausgabemarke" durch einen Stempel kenntlich gemacht. Die nächste Marke für 2006 wird also im vierten Quartal fällig und auf das vierte Feld geklebt. Die folgende Marke für das erste Quartal 2007 gehört dann also auf das erste Markenfeld.

 

 

Wer zahlt?

Jeder kommt für die Marken der Havelblüten auf, die sich zum Quartalswechsel in seinem Besitz befinden. Diese Handhabung sichert den zügigen und permanenten Umlauf der Gutscheine, denn nur deren Nutzung als Zahlungsmittel bewirkt Umsatz. Die Umlaufmarken sind über den Verein zu beziehen, der mit den Einnahmen einen Teil seiner Kosten deckt. Die Akzeptanzstellen der Havelblüte versorgen sich jeweils mit einem entsprechenden Kontingent an Marken und verkaufen diese ggf. auch an Privatpersonen.

 

Beispiel:
Bei einem durchschnittlichen Bargeldbestand von 30 Havelblüten in Ihrem Portemonnaie zahlen Sie 60 Cent pro Quartal, wenn Sie Ihre Havelblüten nicht vor Ablauf des Quartals zur Freude Ihres Händlers noch schnell bei ihm ausgeben.